Wenn Mieter sich untereinander streiten !
 
Beschwert sich ein Mieter bei seinem Vermieter über seine Nachbarn, dann gilt :
 
Nehmen Sie die Beschwerden ihrer Mieter ernst. Hören Sie ihn in Ruhe an und verzichten Sie darauf, ihm von vornherein eine besondere Empfindlichkeit vorzuwerfen.
 
Als Vermieter ist man verpflichtet, dem Mieter den störungsfreien Gebrauch der gemieteten Wohnung zu ermöglichen. Sie müssen deshalb einschreiten, wenn Ihr Mieter durch Nachbarn oder andere Mieter in der Nutzung der Mieträume erheblich beeinträchtigt wird.
 
 
Aber nur soweit Sie als Vermieter konkrete Beweise haben, sind Sie verpflichtet, die Störungen zu beseitigen.
 
Der Vermieter ist nicht der Spielball zwischen den streitenden Mietern und sollte sich nicht mit unglaubwürdigen Anschuldigungen beschäftigen. 
 
Handelt es sich bei dem störenden Nachbarn um einen Bewohner im gleichen Haus, der ebenfalls Ihr Mieter ist, dann können Sie als Vermieter von ihm verlangen, dass er seine mietvertraglichen Pflichten einhält und das störende Verhalten beendet.
 
 
Dazu können eine
- schriftliche Abmahnung 
- eine Unterlassungsklage oder bei schuldhafter Pflichtverletzung
- eine Kündigung erforderlich werden.
 
Wenn zu einem Streitthema zwischen Nachbarn konkrete gesetzliche Regelungen fehlen, greifen die Gerichte bei ihren Entscheidungen auf den allgemeinen Grundsatz von Treu und Glauben zurück. Sie argumentieren, dass ein nachbarschaftliches Zusammenleben nur dann funktionieren kann, wenn jeder auf die anderen Rücksicht nimmt. Aus diesem so genannten nachbarlichen Gemeinschaftsverhältnis werden besondere Pflichten der Nachbarn zu gegenseitiger Rücksichtnahme abgeleitet.
 
Hinweis: Bevor in einem Nachbarschaftsstreit Klage bei Gericht erhoben werden kann, ist es in den meisten Bundesländern erforderlich, dass die streitenden Parteien zunächst vor einer außergerichtlichen Schlichtungsstelle versuchen, eine Einigung zu finden. Schlichtungsstellen sind die Schiedsämter und staatlich anerkannte Gütestellen, beispielsweise pensionierte Richter oder auch Rechtsanwälte. Wer in Ihrem Fall als Schlichter in Frage käme, erfahren Sie bei dem Amtsgericht, in dessen Bezirk die streitenden Nachbarn wohnen.
 
 
 
NRZ Duisburg vom 6.5.17
 
 
 
 
 

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