NEBENKOSTEN HAUSKAUF

 

 

Makler

 
Hat ein Makler Grundstück, Haus oder Wohnung vermittelt, erhält er dafür ein Honorar, auch Courtage genannt. Sie richtet sich nach der Höhe des Kaufpreises. Eine einheitliche Regelung wie viel ein Makler für die Vermittlung verlangen darf, gibt es nicht. Maklerverbände geben ihren Mitgliedern unverbindliche Richtwerte vor. Die Spannbreite liegt meist zwischen 3 und 6 % des Kaufpreises. Dazu kommt noch die Umsatzsteuer auf diese Vermittlungsprovision.
Oft weicht die Courtage von den vorgegebenen Sätzen der Verbände ab. Zum einen kommt dieses häufiger vor, wenn der Kaufpreis besonders hoch oder besonders niedrig ist. Zum anderen ist die Vermittlungsprovision meist Verhandlungssache zwischen Kunde und Makler. Suchende sollten allerdings unbedingt bevor sie einen Makler beauftragen, die Höhe der Courtage schriftlich fixieren oder ihre Höhe nach oben begrenzen.

Notar

Für die Kaufabwicklung ist eine beglaubigte Urkunde von einem Notar notwendig. Die Kosten dafür betragen 1,0 bis 1,5 % des Kaufpreises. Der notariell beglaubigte Kaufvertrag beim Hauskauf ist gesetzlich (Bürgerliches Gesetzbuch) vorgeschrieben. Meist zahlt der Käufer die gesamten Notarkosten.

Grundbucheintragung

Nur durch Eintragung in das Grundbuch wird man in Deutschland Eigentümer eines Grundstücks. Im Grundbuch sind alle Beurkundungen über Grundstücksrechte wie etwa Eigentum, Hypothek oder Grundschuld verzeichnet. Für die Grundbücher sind die Grundbuchämter (meist Amtsgerichte) verantwortlich. Die Eintragung ins Grundbuch wird ebenfalls vom Notar veranlasst. Grundstückskäufer sollten sich von ihm ausführlich den Grundbuchauszug und die damit verbundenen rechtlichen Verpflichtungen erklären lassen. Die Gebühr für den Eintrag ins Grundbuch beträgt rund 0,5 % der Kaufsumme.

Grunderwerbssteuer

Auch das Finanzamt sorgt für Nebenkosten beim Hauskauf: Beim Kauf eines Hauses muss man Grunderwerbssteuer zahlen. Diese beträgt 3,5 % vom Gesamtkaufpreis. Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts gilt das für den Erwerb eines Grundstücks, eines Hauses oder einer Wohnung. Bestimmte mitgekaufte Einrichtungsgegenstände und Ausstattungen wie eine Einbauküche oder ein freistehender Schuppen im Garten unterliegen oft nicht der Grundsteuer, werden also vor deren Berechung vom Kaufpreis abgezogen. Gerade bei teuren Ausstattungen kann es sich lohnen, hier vorher einen Rechtsanwalt zu fragen.

Nebenkosten der Finanzierung

Neben Zinsen und Tilgungsraten fallen bei einer Darlehensaufnahme für den Hauskauf auch oft zusätzliche Kosten an. So werden für das Wertgutachten, mit dem die Geldinstitute den Beleihungswert der Immobilie festsetzen, meist Wertermittlungsgebühren berechnet. Sie betragen etwa 0,2 bis 0,5 % der Darlehenssumme und werden in den Effektivzins eingerechnet. Nicht in den Effektivzins einberechnet werden die Bereitstellungszinsen. Diese werden von den kreditgebenden Banken verlangt, wenn das Darlehen nicht innerhalb einer bestimmten Frist abgerufen wird. Ab wann sie berechnet werden ist ebenso wie deren Höhe in der Regel mit der Bank verhandelbar. Bereitstellungszinsen können bis zu 0,25 % der Darlehenssumme je Monat betragen.
 

 

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