Kündigung
 
Unbefristeter Mietvertrag
 
Einen unbefristeten Mietvertrag können Sie ohne Begründung kündigen. Sie müssen sich allerdings an die gesetzliche Kündigungsfrist von 3 Monaten halten. Diese Frist bemisst sich ab dem Tag, an dem Ihr Mietvertrag wirksam wurde, bis zu dem Tag, an dem Ihr Vermieter Ihre Kündigung erhält.
Am besten kündigen Sie so früh wie möglich, denn Sie können nicht zu früh kündigen, wohl aber zu spät (und müssen dann vielleicht für zwei Wohnungen Miete zahlen).
 
Wie kündigt man?
 
Eine Kündigung muss grundsätzlich in schriftlicher Form erfolgen. Eine Kündigung ist ungültig, wenn sie mündlich, per Fax, Telegramm oder E-Mail ergeht.
Am besten verschicken Sie Ihre Kündigung per Post als Übergabe- Einschreiben. Sie können die Kündigung auch persönlich in den Briefkasten Ihres Vermieters werfen. Achten Sie dann aber darauf, dass Sie dafür einen Zeugen haben, um späteren Schwierigkeiten aus dem Weg zu gehen.
Eine Kündigung muss alle Vermieter erreichen und von allen Mietern unterschrieben sein, also von allen Personen, die auch den Mietvertrag unterschrieben haben. Bei Ehepaaren kann ein Familiengericht entscheiden, wer die Wohnung behält bzw. welcher der Partner aus dem Vertrag entlassen wird.
Sollte nur ein Ehepartner bzw. Lebenspartner ausziehen muß auch dieser kündigen um aus dem Mietvertrag entlassen zu werden. Und dies obwohl der Andere in der Wohnung verbleibt.
 
 
 
 
 
 

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