Lärmprotokoll

Um gegen Ruhestörungen und Lärmbelästigungen erfolgreich vorgehen zu können, ist eine möglichst detailierte Aufzeichnung und lückenlose Dokumentation der Belästigungen notwendig.

Dazu wird ein sogenanntes Lärmprotokoll benötigt, in dem für jede Störung

  • Datum, Uhrzeit und Dauer der Störung
  • Art der Ruhestörung
  • der oder die Verursacher
  • und Zeugen

aufgeführt sind.

Die genaue Dokumentation der Lärmbelästigungen ist der Anfang, um sich erfolgreich gegen die Störenfriede durchzusetzen und wieder Ruhe einkehren zu lassen. Mit einem detailiert geführten Lärmprotokoll können Sie sich an

  • Vermieter
  • das Ordnungsamt
  • einen Anwalt

wenden, um gemeinsam ihr Recht auf Ruhe durchzusetzen.

Die Aussichten, erfolgreich gegen den Ruhestörer vorgehen zu können und das Recht auf Ruhe in den eigenen vier Wänden durchsetzen zu können, hängen wesentlich davon ab, wie gut die Belästigungen im Lärmprotokoll dokumentiert sind.

Ihre Aufzeichnungen im Lärmprotokoll, in Verbindung mit Zeugen, sind für Schiedsmänner und Richter die einzigen Anhaltspunkte, zu einer gerechten Beurteilung der Situation zu kommen. Nur durch eine detailierte Aufzeichnung im Lärmprotokoll können Sie nachweisen, in welchem Umfang Sie durch den Lärm und die Störungen anderer in Ihrer Ruhe gestört werden.

Hier ein Beispiel eines Lärmprotokolles.

Selbstverständlich ist es wichtig vorab Informationen über den Verursacher zu sammeln.

 

 

 

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